Solarstrom &
E-Mobil

Solarstrom & PV-Anlagen


Photovoltaik für das Einfamilienhaus
Eine eigene Photovoltaikanlage (PVA) stellt einen ersten Schritt in Richtung Selbstversorgung mit Energie dar. Mit einer PVA kann über eine erwartete Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren preiswerte und nachhaltig erzeugte Energie produziert werden. Für den wirtschaftlichen Betreib einer PVA braucht es keine besonders grosse Dachfläche. Auch auf einem kleinen Dach kann sich eine Anlage über die erwartete Lebensdauer amortisieren.

 

Solarstrom nutzen
Wieso lohnt sich eine eigene Solaranlage?
Solarstrom ist umweltfreundlich und preisgünstig. Mit der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach steigt der Immobilienwert. Im Wohnbereich können Sie Ihre Stromkosten positiv beeinflussen, indem Sie energieintensive Aktivitäten wie waschen tagsüber bei Sonnenschein erledigen. Eine Wärmepumpe oder ein elektrisch betriebenen Warmwasserboiler sind die ideale Ergänzung zu einer Photovoltaikanlage, da sie den tagsüber anfallenden Solarüberschuss in Form von Wärme speichern können. Auch Batteriespeicher können die Anlage ergänzen.

Sie beziehen zuerst den günstigen Strom aus Ihrer eigenen Produktion und sparen bei jeder Kilowattstunde (kWh). Auf den selbst erzeugten Strom werden weder Netznutzungsentgelte noch Abgaben fällig. Auch die MWST ist nicht zu entrichten. Den überschüssigen Strom speichern Sie optimalerweise in einer eigenen Batterie und können ihn nutzen, wenn die Sonne gerade nicht scheint. Oder aber Sie speisen ihn in das EGO Netz ein. Für die eingespeiste Energie erhält jeder Betreiber von Photovoltaikanlagen einen jährlich festgelegten Preis pro Energieeinheit (kWh). Wir übernehmen auch die Herkunftsnachweise (HKN) auf vertraglicher Basis.

Damit Sie Vergütungen vom Energieversorger bekommen können, muss der Installateur für Sie zunächst ein Technisches Anschlussgesuch (TAG) stellen und anschliessend – nach positiver Rückmeldung – einen Einspeisevertrag für elektrische Energie aus Energieerzeugungsanlagen (EEA) abschliessen. Darin ist festgelegt, nach welchem Rücklieferungstarif die EGO dem Stromlieferanten, also Ihnen, die eingespeiste Energie vergütet.

 

Bewilligung
Neue Solaranlagen müssen gemäss Schweizer Gesetz durch den Verteilnetzbetreiber geprüft und bewilligt werden. Die EGO führt keine Beglaubigungen von Solaranlagen durch, der Eigentümer ist dafür selber verantwortlich.

Einspeisevergütungssystem (EVS)

Die Einspeisevergütung bzw. Rückspeisevergütung hat einen massgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage und ist regionalen und zeitlichen Schwankungen unterworfen. Das Prinzip: Überschüssige Energie können Sie ins öffentliche Netz einspeisen und sie uns, die EGO, verkaufen. Ausserdem gibt es einen Bonus für den Herkunftsnachweis des Stroms. Abhängig von der Höhe des Vergütungstarifs können Sie so mit Ihrer Solaranlage aktiv Geld verdienen.

 

Solarstrom im Verbund nutzen (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV)
Möchten Sie sich mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn zusammentun? Der ZEV ist ein einziger Endverbraucher im Sinne der Stromversorgung und verfügt nur über einen einzigen Netzanschluss und gilt somit als ein einzelner Kunde für den lokalen Verteilnetzbetreiber (VNB). Der ZEV ist Vertragspartner gegenüber dem VNB, er misst und verrechnet innerhalb des Zusammenschlusses selbst. Wir als EGO unterstützen Ihren Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).

Die Mitglieder einer Eigenverbrauchslösung profitieren mehrfach. Die eigene Stromproduktion garantiert eine gewisse Unabhängigkeit.

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Die Leistung der Stromproduktion des ZEV muss mindestens 10% der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen.
  • Der ZEV kann über mehrere, lückenlos aneinander angrenzende Grundstücke hinweg gebildet werden, wovon auf mindestens einem die PV-Anlage steht.
  • Das Netz des Netzbetreibers darf dabei nicht beansprucht werden.
  • Wenn die Anschlussleistung der Photovoltaik-Anlage 30 kVA übersteigt, ist die Anlage erfassungspflichtig (HKN). Dies gilt auch dann, wenn der ZEV mehrere (Teil-) Anlagen umfasst.
  • Bei einem Stromverbrauch des ZEV von über 100 MWh pro Jahr, ist der Zugang zum freien Strommarkt möglich.

 

Abrechnung im ZEV
Die Abrechnung wird in einer Eigenverbrauchsgemeinschaft oft zur grossen Herausforderung. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne mit unseren Abrechnungsdienstleistungen.

Grundsätze
Die eingespeiste Energie wird gemäss dem EGO-Tarifblatt vergütet.
Es gelten die Werkvorschriften der EGO.

Leistungen
Die folgenden Leistungen sind für unsere Kundinnen und Kunden kostenlos:

  • Miete für den Zähler
  • Vierteljährliches Auslesen der Zähler
  • Vierteljährliche Beglaubigung der Stromproduktion (für Herkunftsnachweise oder KEV)

Fragen
Für weitere Informationen zu diesem Thema steht Ihnen die Betriebsleitung der EGO per Mail unter betrieb@elektra-oberlunkhofen.ch  oder per Telefon unter 056 649 92 28 gerne zur Verfügung.

Links zum Thema​
Verband unabhängiger Energieerzeuger
Leitfaden Eigenverbrauch (Energie Schweiz)
SWISSOLAR

Elektro Mobilität

Elektrisch angetriebene Fahrzeuge erobern den Individualverkehr und die Zukunft der Mobilität gehört unbestritten zum grossen Teil den elektrisch betriebenen Fahrzeugen.. Was aber ist das Rezept für eine nachhaltige Form der Elektromobilität? Das neue Fahrgefühl besteht aus einem Elektroauto, Spass an der lautlosen und schnellen Fortbewegung und einer Prise Umwelt- und Kostenbewusstsein.

 

Mehrfamilienhaus & Gewerbe
Sind Sie Hauseigentümerin und möchten in der Tiefgarage Ladestationen einrichten? Dann müssen Sie unter anderem diese wichtigen Punkte beachten:

  • Der Hausanschluss muss den Anforderungen genügen.
  • Der Anschluss mit nur einem Aussenleiter ist nur bis 16A zulässig. Die Ladestation muss den Bezug begrenzen, wenn diese erkennt, dass der Bezug des Autos einpolig grösser als 16A ist.
  • Bei Ladestationen > 3.6 kVA muss eine Steuermöglichkeit für einen Notabwurf vom Verteilnetzbetreiber (VNB) gemäss StromVV Art.8c, Abs.5 + 6 vorgesehen werden. Eine Integration in die Ladestation ist erwünscht.
  • Werden am selben Hausanschluss mehr als 2 Ladestationen installiert, muss ein Lademanagementsystem für alle Ladestationen vorgesehen werden. Das Lademanagementsystem muss die Netzbelastung symmetrisch steuern. Der Leistungsunterschied zwischen den Phasen muss kleiner 3.6 kVA sein und darf den Netzanschluss nicht überlasten. Die Kosten für das Lademana-gementsystem gehen zu Lasten der jeweiligen Eigentümer bzw. den Betreibern der Ladestationen.
  • Der Betrieb und die Abrechnung der einzelnen Stationen wollen organisiert sein.

 Wir empfehlen in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern bereits ab der ersten Ladestation das Lademanagementsystem vorzusehen und an Stelle von Einzellösungen ein Gesamtkonzept gemäss Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» zu erstellen.

Unabhängig vom gewählten Ladesystem ist es ratsam, bei der Auswahl und Installation einer Ladestation stets den Endausbau im Hinterkopf zu behalten. Grundinstallationen wie die Verteilung mittels Flachbandkabel zu den einzelnen Abstellplätzen sollten im Vornhinein gut dimensioniert werden. Nämlich so, dass später mit verhältnismässig tiefen Kosten weitere Parkplätze nacherschlossen werden können.

Einfamilienhaus
Das eigene Fahrzeug über Nacht zu Hause laden ist komfortabel. In den meisten Einfamilienhäusern lässt sich eine Ladestation ganz einfach einrichten. Für das Laden zuhause wird eine Ladestation sowie ein entsprechend dimensionierter Anschluss benötigt. Grösse und Leistung des Anschlusses sind von der Ladestation bzw. vom Fahrzeug abhängig. Ihr Elektroinstallateur kann Sie beraten.

​Bitte beachten Sie diese Punkte:

  • Der Anschluss mit nur einem Aussenleiter ist nur bis 16A zulässig. Die Ladestation muss den Bezug begrenzen, wenn diese erkennt, dass der Bezug des Autos einpolig grösser als 16A ist.
  • Bei Ladestationen > 3.6 kVA muss eine Steuermöglichkeit für einen Notabwurf vom Verteilnetzbetreiber (VNB) gemäss StromVV Art.8c, Abs.5 + 6 vorgesehen werden. Eine Integration in die Ladestation ist erwünscht.

 

Links zu Elektromobilität
e-mobile
Verband Swiss eMobility